Förderung

Die Stiftung fördert gemäß dem Stifterwillen die Schul- und Berufsausbildung (einschließlich Studium) von Voll-, Halb- und Sozialwaisen. Waise ist, wer den Verlust der Eltern oder eines Elternteils bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erlitten hat. 

Die Förderung erfolgt durch Bereitstellung finanzieller Mittel. Der Förderzeitraum für die Grundförderung beträgt in der Regel ein Jahr, wobei eine Verlängerung des Zeitraums bis zum Abschluss der Ausbildung möglich ist. Die Förderung beginnt jeweils am 1.1, 1.4., 1.7. und 1.10. eines Kalenderjahres. Für den Beginn oder die Verlängerung der Förderung ist der Bewerbungseingang bei der Stiftung bis zum 3. des Monats vor dem jeweiligen Stichtag maßgebend (Bsp.: Für eine Förderung ab dem 1.4. werden alle bis zum Ablauf des 3.3. eingehenden Anträge berücksichtigt). 

Neben der Grundförderung werden auch Zuschüsse zu Auslandsaufenthalten gewährt. Hierfür ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Zuschüsse von Auslandsaufenthalten können bei bereits bestehender Grundförderung oder bei gleichzeitiger Bewerbung für eine Grundförderung beantragt werden.

Die jeweils für die Bewerbung benötigten Angaben können dem jeweiligen Bewerbungsformular entnommen werden. Die Verlängerung einer Förderung kann innerhalb der o.g. Frist ohne Verwendung eines Bewerbungsformulars durch formlosen Antrag (etwa via E-Mail) unter Schilderung des Werdegangs im ablaufenden Förderzeitraum und Veränderungen gegenüber den Angaben zu Beginn des Förderzeitraums beantragt werden.